Ist das nun im Bundestag beschlossene Heizungsgesetz (GEG) ein großer Durchbruch oder ein großer Fehler? Die ehrliche Antwort ist, ein bisschen von beidem. Und während die Befürworter von den Ergebnissen enttäuscht sein werden, müssen die Gegner sich vorhalten lassen, auch keine bessere Idee zu haben.
Klar ist, dass wir spätestens 2045 nicht mehr mit fossilen Energiequellen heizen dürfen, um klimaneutral zu sein. Klar ist auch, dass wir uns diesem Ziel schrittweise, aber so schnell wie möglich nähern müssen. Hier fängt der Dissens aber bereits an, denn wie schnell ist denn „möglich“? Das Wirtschaftsministerium – unter der Ägide des nunmehr geschassten Staatssekretärs Patrick Graichen – ging ursprünglich davon aus, dass Deutschland genug Kapazitäten hätte, um bereits 2024 statt Gasheizungen ausschließlich Wärmepumpen einzubauen. Es kostete viel Überredungsarbeit und den Kopf von Herrn Graichen, diese wahnsinnige Annahme aus dem Gesetzestext wieder zu tilgen. Denn noch 2021 wurden 653.000 Gasheizungen eingebaut, aber nur 154.000 Wärmepumpen. Zu glauben, dieses Verhältnis ließe sich binnen Monaten umkehren war von Anfang an eine dramatische und nicht erklärbare Fehlleistung.
Nun wurde die Frist, in der noch Gasheizungen eingebaut werden dürfen, verlängert und mit einer Verpflichtung der Kommunen, Wärmeplanungen zu erstellen, verknüpft. Dass das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung wahrscheinlich erst im Dezember beschlossen wird, das Heizungsgesetz aber bereits munter darauf verweist, zeigt die schlechte handwerkliche Qualität des Gesetzgebungsvorhabens.
Letztlich kann auch eine kommunale Wärmeplanung das Problem, die Wärmeerzeugung auf erneuerbare Energien umzustellen, höchstens verschieben, beispielsweise auf einen Fernwärmenetzbetreiber. Ob die aber nun landauf, landab aus dem Boden sprießen und Wärmeleitungen verlegen werden, ist höchst unsicher, nicht zuletzt, weil die Wirtschaftlichkeit eines Wärmenetzes im Bestandsbau kaum zu prognostizieren ist. Niemand weiß, wieviele Anlieger sich anschließen lassen werden (und wann) und ein Anschluss- und Benutzungszwang, wie er in Neubaugebieten durchaus vorkommt, ist im Bestandsbau eine rechtliche Grauzone. Darüber hinaus steht auch Wärmenetzbetreibern als erneuerbare Wärmequelle in vielen Fällen nur eine Wärmepumpe zur Verfügung, mit allen Nachteilen, die diese auch im privaten Bereich hat: hohe Anfangsinvestitionen und eine geringe Jahresarbeitszahl bei suboptimalen Ausgangssituationen.
Und wofür das Ganze? Bis 2030 rechnet die Regierung mit CO2-Einsparungen von 54 Millionen Tonnen. Ein wichtiger Schritt, keine Frage. Aber ein Tempolimit auf Autobahnen würde im gleichen Zeitraum 47 Millionen Tonnen CO2 einsparen – ohne, dass irgendwem Mehrkosten entstünden…
Natürlich brauchen wir am Ende beide Maßnahmen. Aber vernünftige Kompromisse wären möglich gewesen. Warum also musste die Regierung unbedingt “mit dem Kopf durch die Wand”?