Die EEG-Vergütungen sind ab 2024 nicht mehr finanzierbar. Eine gewaltige Milliarden-Lücke muss durch den Steuerzahler aufgefangen werden.
Bis Juni 2022 war es einfach: das Geld für die gesetzlich garantierten Einspeisevergütungen wurde aus dem Verkauf des Stroms generiert. Was fehlte, wurde über die EEG-Umlage eingesammelt. Reichte das Geld nicht, wurde die Umlage erhöht. So hoch, wie es eben nötig war. “Whatever it takes”, wie Mario Draghi es – in anderem Zusammenhang – zum geflügelten Wort machte.
Dieses “whatever it takes” wurde jedoch zum politischen Problem, denn der Strom wurde durch die Umlage immer teurer. Im Zuge der Energiepreiskrise wurde die EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 abgeschafft. Keine Fraktion wollte dieses Ungetüm weiter verantworten, nicht mal die Grünen.
Die Deckungslücke aus garantierten Einspeisevergütungen und Erlösen aus dem Stromverkauf sollte fortan aus dem “Klima- und Transformationsfonds” (KTF) gefüllt werden, einem der Sondervermögen, die seit Erfindung der Schuldenbremse so beliebt geworden sind, weil sie dort nicht angerechnet werden. Das schien 2022 gar kein Problem zu sein, denn durch die hohen Börsenstrompreise konnten die Einspeisevergütungen fast vollständig aus den Verkaufserlösen gedeckt werden.
Jetzt sinken die Börsenpreise aber. Und in der unerbittlichen Logik des EEG steigt damit der Zuschussbedarf. Daran krankte bereits die EEG-Umlage: jedes Mal, wenn die Börsenstrompreise sanken, stieg die Umlage. Ein Teufelskreis…
Die jährlichen Einnahmen des KTF belaufen sich auf etwa 19,1 Milliarden Euro. Sie stammen ausschließlich aus dem nationalen und europäischen CO2-Zertifikatehandel. Die jährlichen Ausgaben allein für die EEG-Vergütungen betragen 12,6 Milliarden Euro, Tendenz steigend… Und aus dem Fonds werden noch ein halbes Dutzend anderer Subventionen bedient.
Die Logik des EEG ist unverändert: was an der Börse nicht erlöst werden kann, muss von einem anderen gezahlt werden. Die Mittel des KTF können durch eine Anhebung des CO2-Preises erhöht werden – das ist politisch aber nur bedingt durchsetzbar, denn das verteuert Sprit, Erdgas und Heizöl. Auch hier gilt (wie schon bei der EEG-Umlage): “whatever it takes” stößt beim Wähler nicht immer auf Verständnis.
Irgendwer muss den Deckel aber bezahlen. Wie die Amerikaner sagen: “There is no such thing as a free lunch”.
Die für die Verwaltung des EEG-Topfes zuständigen Übertragungsnetzbetreiber weisen deshalb schon jetzt darauf hin, dass in 2024 ein Restbetrag von 10,6 Milliarden Euro, der nicht aus dem KTF finanziert werden kann, vom Bund als “lender of last resort” im Rahmen eines verlorenen Zuschusses gezahlt werden muss. Und das wohl zukünftig jährlich. In steigenden Beträgen…