EU-Nachhaltigkeitsbericht: Bürokratiemonster statt klarer Prioritäten – Schießt Brüssel über das Ziel hinaus?

Mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung schießt die EU über das Ziel hinaus. Weitgehend unbemerkt von der Öffentlichkeit hat die EU den Fokus der Berichterstattung verschoben.

Ab 2025 müssen europäische Kapitalgesellschaften ihren Lagebericht um eine Nachhaltigkeitsberichterstattung erweitern. Ausgenommen sind dann nur noch kleine und mittlere Unternehmen.

Die durch die EU-Richtlinie #CSRD vorgegebene Berichterstattung ist ein Bürokratiemonster. Das scheint auch den zuständigen Politikern zunehmend bewusst zu werden. Justizminister Buschmann erklärte, sich bei der EU-Kommission für eine deutliche Reduktion der Vorgaben einsetzen zu wollen. Einfacher wäre es natürlich gewesen, man hätte die Richtlinie gar nicht erst durchgewunken. Aber gut, hinterher ist man immer schlauer.

Das Problem ist aber nicht nur der Umfang der geplanten Berichterstattung, sondern auch der Inhalt. Denn mit „Nachhaltigkeit“ ist bei weitem nicht nur Umwelt- und Klimaschutz gemeint.

Vielmehr orientiert sich die Berichterstattung an den „Sustainable Development Goals“, die die Vereinten Nationen im Jahr 2015 im Rahmen der Agenda 2030 verabschiedet hatten. Diese sollten ein „Rahmenwerk für eine besser Zukunft“ sein und waren – passend für die UNO – ziemlich globalgalaktisch formuliert. Zu den Zielen gehören unter anderem „Keine Armut“, „Kein Hunger“ und „Weniger Ungleichheit“.

Nichts an diesen Zielen ist falsch, wer wäre schon gegen „Frieden und Gerechtigkeit“? Aber es gibt einen Unterschied zwischen ökologischer Nachhaltigkeit und allgemeiner Nachhaltigkeit. Die EU hat mit der CSRD einen Schwenk gemacht.

Denn die umstrittene Taxonomie-Verordnung aus dem Jahr 2020, mit der nachhaltige Investitionen gefördert werden sollen, beschränkte sich noch explizit auf ökologische Nachhaltigkeit und die Themen Klimaschutz und Umwelt.

Die Berichterstattungsvorgaben der CSRD hingegen umfassen explizit auch Daten, die soziale Themen oder Fragen zur Unternehmensführung betreffen. Das umfasst beispielsweise Frauenförderung, Inklusion oder den Schutz indigener Völker.

Erneut: nichts daran ist falsch. Aber es ist eben eine andere, viel weitergehende Definition von „Nachhaltigkeit“.

Wenn ab 2025 jedes Unternehmen jährlich berichten muss, welche Maßnahmen zur Frauenförderung ergriffen werden, ist das ein scharfes Schwert. Einfach „keine“ zu schreiben, muss man sich ja erstmal trauen.

Man bringt die Gesellschaften also erheblich in Zugzwang durch die neuen Vorgaben – das ist ja auch Zweck der Übung. Die Frage ist, ob es Unternehmen nicht überfordert, „nur mal kurz die Welt zu retten“ und allem und jedem gerecht werden zu müssen. Wenn alles gleich wichtig ist, ist nichts wichtig…

Hat #Klimaschutz jetzt also Priorität in der EU? Oder ist Klimaschutz nur ein Thema unter vielen? Es ist notwendig, Prioritäten zu setzen. Die EU macht es sich mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu leicht und will den Kuchen gleichzeitig behalten – und essen. Nachbesserungen wären angebracht.

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