Geschichte wiederholt sich nicht, erklärt aber die Gegenwart. Was sagt uns die Gesetzesbegründung zum EEG des Jahres 2000 aus heutiger Sicht?

Im Jahr 2000 war Deutschland ein Kraftprotz, was Erneuerbare Erzeugungsanlagen anging. Sage und schreibe ein Drittel der weltweiten (!) Kapazitäten für Windstrom standen bei uns. In absoluten Zahlen schrumpft der Riese etwas zu einem Scheinriesen: während von 1991 bis 2000 insgesamt 4.400 Megawatt Windleistung installiert worden sind, waren es allein in 2023 3.600 Megawatt. Unser heutiger Wind-Kraftwerkspark umfasst 61.010 Megawatt.

Die rot-grüne Ampelkoalition unter Gerhard Schröder wollte den Ausbau der Erneuerbaren weiter beschleunigen. Die Ziele waren aus heutiger Sicht alles andere als ambitioniert. Von einer vollständigen Dekarbonisierung sprach damals noch niemand. Und kurioserweise konzentrierte man sich auf die Stromerzeugung, obwohl der Wärmesektor viel mehr CO2 emittierte.

Das EEG jedenfalls sollte den Anteil Erneuerbarer Energieträger an der Energieversorgung bis zum Jahr 2010 verdoppeln. Ende 1999 trugen die Erneuerbaren etwa 5,2% zum Bruttostromverbrauch bei. Bis 2010 wollte man also auf 10% kommen. Bescheidene Ziele.

Von den „so genannten neuen Erneuerbaren Energien“ (gibt es auch „alte Erneuerbare“?) erhoffte man sich eine Minderung der CO2-Emissionen, denn die Erderwärmung war „zunehmend nachweisbar“. Außerdem wollte man „die Abhängigkeit von Energieeinfuhren verringern“, die bis 2020 sonst auf bis zu 70% steigen würde…

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (#EEG) sollte explizit auch Industriepolitik sein und Arbeitsplätze schaffen. Als Beispiel diente die Windkraftanlagenindustrie, die dank Subventionen in 90er Jahren eine „technologische Spitzenstellung“ im Weltmarkt einnehmen konnte und über 20.000 Menschen allein in Deutschland beschäftigte. Also etwas weniger, als von der Schlecker-Pleite betroffen waren…

Man erkannte, dass die Stromgestehungskosten konventioneller Anlagen eigentlich zu niedrig waren, weil externe Kosten aus Umweltverschmutzung und Klimaschäden nicht eingepreist werden. Durch geringe Marktanteile Erneuerbarer konnten keine Skaleneffekte bei den Produktionskosten gehoben werden. Anders gesagt: die konventionellen waren zu billig, was den Markteintritt der Erneuerbaren erschwerte. Problem richtig erkannt.

Interessant zu lesen ist die Kritik der CDU/CSU-Fraktion am Gesetzentwurf: „Mit einer

Fixierung auf eine Festpreisvergütung in bestimmten Pfennigsätzen bewirke man, dass die alternativen Energieformen aus der Marktentwicklung ausgeklinkt würden. Dies habe

verheerende Folgen, weil damit ein bestimmter Bereich auf Dauer mit Hilfe von Subventionen gesichert werde. Man dürfe einen bestimmten Wirtschaftsbereich […] nicht auf Dauer in einer Art Sauerstoffzelt unterbringen.“

Das ist erschreckend aktuell, wenn man sich die die Zunahme der Redispatch-Maßnahmen, Abriegelungen von Windparks und die Anzahl von Stunden mit negativen Preisen an der Börse anschaut…

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